Die Adventszeit ist da. Zeit für weihnachtliche Dekoration.
Bevor Beschäftigte Büros oder Pausenräume festlich schmücken, sollten sie sich
über die Regelungen im Betrieb informieren. Denn ob Weihnachtsdekoration am
Arbeitsplatz erlaubt ist, entscheidet der Arbeitgeber.
Besondere Vorsicht ist beim Aufstellen von Kerzen und Teelichtern geboten. Sie
zählen zu den offenen Feuerquellen und können aus Brandschutzgründen vom
Arbeitgeber verboten werden. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann zu einem Brand
führen. Deshalb sollten Sie folgende Sicherheitstipps beachten, wenn die
Kerzendekoration vom Arbeitgeber genehmigt wurde:
– Stellen Sie Kerzen nie in der Nähe von brennbaren Materialien
wie Papierstapeln oder Vorhängen auf. Orte mit starker Zugluft
sollten vermieden werden.
– Nutzen Sie für Gestecke und Kerzen immer eine feuerfeste
Unterlage. Stellen Sie Kerzen nur in stand- und feuerfesten
Halterungen auf.
– Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen.
– Tauschen Sie Kerzen aus, bevor sie heruntergebrannt sind, vor
allem bei Adventskränzen und Gestecken. Denn die Tannenzweige
trocknen mit der Zeit aus und gehen schnell in Flammen auf.
– Greifen Sie nie über die Flamme einer Kerze hinweg, da Sie sich
verbrennen können oder sich Ihre Kleidung entzündet.
– Halten Sie Löschmittel in unmittelbarer Nähe bereit. Informieren
Sie sich über den Standort der Feuerlöscher in Ihrem Betrieb und
machen Sie sich mit deren Nutzung vertraut.
Vorsicht auch bei Lichterketten: Sind sie defekt, können sie Brände auslösen.
Deshalb: Nur Lichterketten mit Prüfsiegel verwenden und vor der Nutzung auf
Defekte überprüfen. Im Zweifelsfall die Lichterkette austauschen – und zum
Feierabend immer ausschalten.
Hintergrund
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) ist die gesetzliche
Unfallversicherung für Unternehmen des Einzelhandels, Großhandels und der
Warenverteilung. Sie betreut rund 5,3 Millionen Versicherte in 378.000
Unternehmen.
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