Achtung! Neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Freiwilligkeitsvorbehalt in Arbeitsvertrag nicht mehr gültig! Der amtliche Leitsatz des BAG lautet: „Ein vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt, der alle zukünftigen Leistungen unabhängig von ihrer Art und ihrem Entstehungsgrund erfasst, benachteiligt den Arbeitnehmer regelmäßig unangemessen und ist deshalb unwirksam“.