Freiwilligkeitsvorbehalt in Arbeitsvertrag nicht mehr gültig! Der amtliche Leitsatz des BAG lautet: „Ein vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt, der alle zukünftigen Leistungen unabhängig von ihrer Art und ihrem Entstehungsgrund erfasst, benachteiligt den Arbeitnehmer regelmäßig unangemessen und ist deshalb unwirksam“.
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