Achtung Markenanwälte: Mandanten benötigen Unterstützung bei der Registrierung von Zuerich-Domains

Achtung Markenanwälte: Mandanten benötigen Unterstützung bei der Registrierung von Zuerich-Domains
(Bildquelle: Jonny_Joka)
 

Die Zuerich-Domains sehen in der Einführungsphase folgende Perioden vor:

Sunrise: 30. August bis 29. Oktober

Limited Registration Period: 30. Sept. bis 29. Oktober

Allgemeine Verfügbarkeit: 22. November 2021

Markenanwälte und ihr Beratungs-Knowhow wird in den Phasen „Sunrise Period“ und „Limited Registration Period“ benötigt.

In der Sunrise Phase dürfen Markeninhaber aus Zürich ihre Marke im gleichen Wortlaut als Zuerich-Domain registrieren lassen. Eine Anmeldung beim Trademark Clearinghouse ist notwendig.

In der Limited Registration Period dürfen Firmen aus Zürich ihren Firmennamen als Zuerich-Domain registrieren. Auch in diesem Fall kann der Rat des Markenanwalts hilfreich sein,

z.B. wenn es um die Frage geht, ob auch eine Abkürzung des Firmennamens registrierbar ist, ob Zusätze wie „AG“ in der Domain mitauftauchen müssen usw.

Die Secura GmbH ist Registrar der neuen Zuerich-Domains. Markenanwälte mit Mandanten aus Zürich können die Zuerich-Domains für ihre Mandanten von Secura GmbH (domainregistry.de) beziehen.

Zur Registrierung sind nur Firmen mit Unternehmens-Identifikationsnummer im Handelsregister des Kanton Zürich berechtigt

Markenanwälte bieten ihren Mandanten Beratung bei dem Erwerb der Domains und der richtigen Verwendung der Markenrechte und Namensrechte zur bevorzugten Registrierung an und berechnen dafür ihr Beratungshonorar.

Hans-Peter Oswald

https://www.domainregistry.de/zuerich-domains.html

https://www.domainregistry.de/zuerich-domain.html (English)