Achtung: Betriebe haften für Beratungsmängel!

Der Schaden wird insgesamt sechsstellig werden, weil dies auch bei den anderen Mitarbeitenden versäumt wurde. Wahrscheinlich bleibt dem Inhaber nur noch der Gang zum Insolvenzgericht.
„Trotz guter Auftragslage muss dieser Handwerker schließen, weil er seine Pflichten nach dem Betriebsrentengesetz vernachlässigt hat“, warnt Unternehmensberater Dr. Joachim von Hein aus Hannover. Hier hätte ein unabhängiger Rentenberater eine neutrale Beratung durchführen müssen, um auf diese Weise den Betrieb aus diesem Haftungsrisiko zu befreien.
Der Betriebspsychologe empfiehlt eine betriebliche Versorgungsordnung, bei der alle Seiten nur gewinnen können: Die Mitarbeiter bekommen eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung von bis zu Tausend Euro im Monat, der Unternehmer verbessert sein Image und bekommt treue und motivierte Mitarbeitende, und der Staat spart Sozialversicherung.
„Eine solche Versorgungsordnung kostet für die Beteiligten nur wenig Geld, hilft Sozialabgaben zu sparen und verringert das Haftungsrisiko erheblich“, betont der Personalexperte. „Leider ist so eine Vereinbarung nachträglich nicht mehr möglich. Bei dem erwähnten Hannoveraner Handwerker werden also sowohl die Inhaber als auch die Mitarbeitenden ihren Job verlieren. Das hätte vermieden werden können!“
Nähere Informationen bei Dr. Joachim von Hein, www.Perso-Blog.de, 0511 856 4143

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