
Eine Kreditaufnahme bringt eine langfristige Vertragsbindung mit sich. Es ist daher wichtig, dass Sie sich an professionelle und vertrauenswürdige Anbieter wenden. Leider gibt es jedoch auch unter den Schweizer Kreditanbietern schwarze Schafe, die ihren eigenen Profit in den Vordergrund stellen und versuchen hier und da noch eine Gebühr für den Kreditnehmer abzukassieren.
Seien Sie also auf der Hut vor Abzockern. In der Schweiz ist die Belastung von Bearbeitungsgebühren oder Spesen für die Kreditvermittlung grundsätzlich verboten. Die Kreditvermittlung muss kostenlos erfolgen und die einzigen Zahlungen, die Sie zu tätigen haben, sind die beim Vertragsabschluss vertraglich vereinbarten Monatsraten.
Gesetzliche Bestimmungen
Das bei der Vermittlung von Krediten keine Gebühr verlangt werden darf, kann dem Bundesgesetz
über Konsumkredit 221.214.1 entnommen werden. Es handelt sich hierbei um ein in der Schweiz
geltendes Bundesgesetz, welches dem Schutz der Kreditnehmer dient.
Laut Artikel 35 gelten die folgenden Bestimmungen für die Kreditvermittlung:
1. Die Konsumentin oder der Konsument schuldet der Kreditvermittlerin für die Vermittlung eines
Konsumkredits keine Entschädigung.
2. Die Aufwendungen der Kreditgeberin für die Kreditvermittlung bilden Teil der Gesamtkosten (Art.
5 und 34 Abs. 1); sie dürfen dem Konsumenten oder der Konsumentin nicht gesondert in Rechnung
gestellt werden.
Kennen Sie Ihre Rechte
Achten Sie also darauf, dass Ihnen bei der Aufnahme eines Privatkredites keine Vermittlungsgebühren in Rechnung gestellt werden, da die Belastung von Gebühren für die Vermittlung von Krediten gesetzlich verboten ist. Seröse Kreditvermittler bieten kostenlose Beratungen ohne Verkaufsdrang an und werden Sie kompetent und ehrlich beraten.