Öffentliche Auftraggeber, Planer, Projektsteuerer und Auftragnehmer lernen an Praxisbeispielen, wie sie Nachträge, Abrechnung und Mängelhaftung rechtssicher einsetzen
In Bauverträgen von öffentlichen Auftraggebern gilt die VOB/B verpflichtend, auch in Bauverträgen von privaten Auftraggeber wird die VOB/B meistens vereinbart, dann allerdings muss die VOB/B ausdrücklich in den Bauvertrag einbezogen sein. Sofern bezüglich der VOB keine Vereinbarung zwischen Vertragsparteien existiert, gilt Werkvertragsrecht nach den Vorschriften des BGB.
Öffentliche Auftraggeber, Planer, Projektsteuerer und Auftragnehmer erhalten im HDT-Seminar Nachträge, Abrechnung und Mängelhaftung nach VOB/B am 23.-24. September 2014 und 18.-19. November 2014 in Essen eine intensive und praxisgerechte Schulung zur VOB/B: Herr RA Dr. Reinhard Voppel, RA’e Osenbrück Bubert Kirsten Voppel, Köln wird besonders auf die Voraussetzungen für Ansprüche von Nachträgen für Einheits- und Pauschalpreisverträge und die Voraussetzungen der Wirksamkeit von AGB (ZVB; BVB) eingehen. Dabei werden die Regeln zur Klärung von Abwicklungsproblemen bei der Bauleistungsabnahme vertieft wie auch die Abrechnung der Vergütung bei Mängeln.
Mehr Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V.
unter information@hdt-essen.de
Tel. 0201/1803-1, Frau Wiese, Fax 0201/1803-346 oder direkt unter
http://www.hdt-essen.de/VOB-B_Intensivseminar_W-H040-09-332-4
Weitere Informationen unter:
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