Ab dem 1. November 2012 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Betreiber eines UV-Bestrahlungsgerätes („Solarium“) über ausgebildete und zertifizierte Fachkräfte verfügen, die den Hauttyp der Kunden bestimmen und eine qualifizierte Einweisung in die Benutzung der Geräte durchführen können. Sind diese Fachkräfte nicht vorhanden, ist der Betrieb gesetzlich nicht mehr gestattet. Diese Regelung gilt für alle Betreiber von UV-Bestrahlungsgeräten, egal, ob es sich um Sonnenstudios oder auch Fitness- und Gesundheitsanlagen handelt. Das Betreiben von Selbstbedienungsgeräten mit Münzeinwurf wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gestattet sein. Die BSA-Akademie hat auf diese gesetzliche Neuregelung reagiert und einen Lehrgang zur „Fachkraft UVSV“ entwickelt, der optimal auf die Zertifizierung nach der neuen gesetzlichen Regelung vorbereitet.
Der Mensch braucht Sonne. Sie fördert das Aussehen sowie die Vitalität und die seelische Ausgeglichenheit. Um wetterunabhängig und damit ganzjährig von diesen Vorteilen zu profitieren nutzen in Deutschland zahlreiche Menschen UV-Bestrahlungsgeräte („Solarien“). Gleichzeitig werden immer wieder die gesundheitlichen Risiken diskutiert, die eine nicht sachgemäße Nutzung von natürlicher sowie künstlicher UV-Bestrahlung mit sich bringen kann. Vor diesem Hintergrund hat sich der Gesetzgeber mit der UV-Schutz-Verordnung entschieden, nach einer Regelung der Bestrahlungsintensität, der Informations- und Dokumentationspflichten sowie des Mindestalters für Nutzer von 18 Jahren auch den Faktor fachliche Beratung über eine gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung des Personals verbindlich zu regeln.
Die wichtigsten Informationen in aller Kürze
Gem. UV-Schutzverordnung (UVSV) muss beim Betrieb eines UV-Bestrahlungsgerätes („Solarium“) ab November 2012 eine auf den Nutzer abgestimmte Hauttypbestimmung und Dosierungsplanung sowie eine Einweisung in die sichere Bedienung des UV-Bestrahlungsgerätes durch den zertifizierten Mitarbeiter erfolgen. Reine Münzeinwurfgeräte ohne entsprechende Beratung sind damit ab November nicht mehr möglich. Das gilt sowohl für reine Solariumanbieter als auch für alle anderen Unternehmen und Einrichtungen, die Kunden und Interessenten den Zugang zu UV-Bestrahlungsräten ermöglichen. Als Fachpersonal gem. UVSV gilt, wer an einer Schulung nach § 5 Absatz 1 der UVSV teilgenommen hat, sowie gemäß den Vorgaben der UVSV geprüft und zertifiziert wurde.
Zusatzverkäufe ausbauen, neue Kundengruppen erschließen
Die Deutschen gelten als Europameister im künstlichen Bräunen. Laut der –SUN STUDY 2012– des Mannheimer Instituts für Public Health (MIPH) der Universität Heidelberg nutzen derzeit etwa 3,5 Millionen der unter 36-jährigen Sonnenbänke. Zahlreiche Fitness- und Gesundheitsstudios erzielen durch UV-Bestrahlungsgeräte bereits interessante Zusatzeinnahmen. Fallen nun aufgrund der gesetzlichen Neuregelung Selbstbedienungsanlagen weg, ergeben sich für Fitness- und Gesundheits-Anlagen zusätzliche Einnahmequellen sowie die Möglichkeit, neue Personengruppen anzusprechen.
Was bedeutet das für Fitness- und Gesundheits-Anlagen?
1. Seit dem 01.08.2012 dürfen in Deutschland keine Solarien mehr betrieben werden, die einen stärkeren erythemalen Wert als 0,3 W/qm haben. Personen unter 18 Jahren darf kein Zugang mehr zu UV-Bestrahlungsgeräten ermöglicht werden. Sonst drohen Bußen von bis zu 50.000 .
2. Gemäß UV-Schutzverordnung muss bei mehr als zwei Geräten während der kompletten Betriebszeit mindestens eine zertifizierte Fachkraft anwesend sein. Bei bis zu zwei Geräten ist dies zumindest zeitweise erforderlich. Als Fachpersonal gem. UVSV ist qualifiziert, wer an einer Schulung nach § 5 Absatz 1 der UVSV teilgenommen hat, geprüft und zertifiziert wurde sowie mindestens alle fünf Jahre an einer Fortbildung teilnimmt.
3. Für die Schulung des Fachpersonals beträgt die Übergangsfrist 16 Monate ab Verkündung. Das bedeutet, ab dem 01.11.2012 müssen zertifizierte Fachkräfte vor Ort sein und ein reiner Selbstbedienungsbetrieb ist nicht mehr gestattet. Kann also beispielsweise bei einer Überprüfung die Qualifikation des Personals nicht nachgewiesen werden, könnte im schlimmsten Fall eine zeitweise Stilllegung der Solarien erfolgen.
Nebenberuflich Mitarbeiter und Unternehmen für neue Regelung fit machen
Die von der BSA-Akademie neue entwickelte Schulung zur „Fachkraft UVSV“ versetzt die Teilnehmer in die Lage, eine verantwortungsvolle Kundenberatung durchzuführen, die den Vorgaben der UV-Schutz-Verordnung (UVSV) entspricht. Die Qualifikation bereitet inhaltlich optimal auf eine Zertifizierung nach § 4 Absatz 4 UVSV vor. Die eigentliche Zertifizierung erfolgt durch eine offizielle Zertifizierungsstelle. Es ist geplant, die Personenzertifizierung direkt im Anschluss an die BSA-Lehrgänge anzubieten. Für diese zusätzlich erforderliche Personenzertifizierung wurde durch die BSA-Akademie ein Akkreditierungsantrag gestellt und das Verfahren läuft derzeit. Der Abschluss dieses Akkreditierungsverfahrens ist auf Ende September geplant.
Weitere Informationen zur „Fachkraft UVSV“ unter Tel. + 49 681 6855-0. Termine für die Schulung und die Zertifizierung, sowie alle Informationen finden Sie auch im Internet: www.bsa-akademie.de/uv-schutz
Weitere Informationen unter:
http://www.bsa-akademie.de