Ab Mai 2016 keine Teer-Nikotin-Kohlenmonoxid-Angaben mehr auf Zigarettenschachteln / DZV: Informieren statt Schockieren – Verbraucherschutzpolitik muss zurück zum mündigen Bürger (FOTO)

Ab Mai 2016 keine Teer-Nikotin-Kohlenmonoxid-Angaben mehr auf Zigarettenschachteln / DZV: Informieren statt Schockieren – Verbraucherschutzpolitik muss zurück zum mündigen Bürger (FOTO)
 

Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) hat anlässlich des morgigen
Verbraucherschutztages die Koalition aus CDU/CSU und SPD
aufgefordert, den mündigen Bürger wieder in den Mittelpunkt der
Verbraucherschutzpolitik zu stellen. Künftig müsse wieder das Prinzip
„Informieren statt Schockieren“ gelten. Ende Februar hatten CDU/CSU
und SPD im Deutschen Bundestag die Einführung von Schockbildern auf
Zigarettenschachteln und anderen Tabakverpackungen ab dem 20. Mai
2016 beschlossen. Das neue Tabakerzeugnisgesetz sieht außerdem ein
Verbot des Abdrucks der Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidwerte vor.
Diese sogenannten TNCO-Werte sind seit 2002 gesetzlich vorgeschrieben
und werden seitdem auf jeder Zigarettenschachtel seitlich
aufgedruckt. Rauchern ermöglicht diese Information bisher, eine
vergleichbare Rangfolge der einzelnen Produkte im Hinblick auf deren
geschmackliche Stärke aufzustellen. Begründet wurde die Verpflichtung
zum Abdruck der Schadstoffwerte damals mit der Pflicht der Hersteller
zur besseren Information der Verbraucher von Tabakerzeugnissen. Die
auf den Packungen aufgedruckten Werte werden durch DIN ISO Normen
ermittelt.

„Jeder Joghurtbecher und jedes Frühstücksei werden ab dem 20. Mai
2016 für den Verbraucher besser gekennzeichnet sein als
Tabakerzeugnisse“, kritisierte DZV-Geschäftsführer Jan Mücke. „Es ist
ein unerklärlicher Widerspruch der Verbraucherschutzpolitik, wenn
Raucher über die Abrauchwerte von Tabakerzeugnissen nun nicht mehr
informiert werden dürfen. Was bisher zwingend gesetzlich
vorgeschrieben war, wird künftig verboten sein. Das hat mit logischer
Politik und verlässlicher Kennzeichnung von Produkten nichts zu tun.
Das Leitmotiv einer Verbraucherschutzpolitik mit Augenmaß muss das
Informieren und nicht das Schockieren sein“, sagte Mücke heute in
Berlin.

„Verbraucher sollen selbstbestimmt entscheiden können.“ Dieser
Satz leitet die Vereinbarungen zwischen CDU, CSU und SPD im
Koalitionsvertrag von 2013 zum Verbraucherschutz ein.
Grundvoraussetzung für selbstbestimmte Entscheidungen ist die
Verfügbarkeit aller erforderlichen Informationen. Aus diesem Grund
werden in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen, sei es im
Lebensmittelsektor, im Finanzbereich oder in der digitalen Welt,
verbesserte Produktkennzeichnungen und verbraucherfreundlichere
Begleitinformationen gefordert. Das genaue Gegenteil wird gegenwärtig
im Tabakbereich vollzogen.

Künftig ist es zudem verboten, ökologische Tabakanbaumethoden,
besonders umweltfreundliches Verpackungsmaterial oder die Verwendung
zusatzstofffreien Tabaks durch Hinweise auf der Zigarettenschachtel
auszuloben. Statt informierte Kaufentscheidungen treffen zu können,
soll der erwachsene Konsument ab Mai mit großen „Schockbildern“
abgeschreckt werden. Der DZV lehnt staatliche Konsumlenkung und
Entmündigung des Verbrauchers strikt ab und erinnert an den
Ursprungsgedanken des Weltverbrauchertags.

Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) vertritt die
Zigarettenindustrie in Deutschland und ist zentraler Ansprechpartner
für Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft in allen Fragen rund
um die Themen Rauchen und Zigaretten. Der DZV ist auch
Interessenvertreter der rund 20 Millionen Konsumenten von
Tabakprodukten in Deutschland. Unter dem Leitmotiv „Genuss braucht
Verantwortung“ engagiert sich der DZV für ein respektvolles
Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern

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Deutscher Zigarettenverband (DZV)
Jan Mücke
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Fax +49 (30) 88 66 36 – 111
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