München – Ab dem 1. Februar 2016 ist für den bargeldlosen Zahlungsverkehr ausschließlich das europaweit einheitliche Bezahlverfahren der Single Euro Payments Area (SEPA) gültig. Zu diesem Stichtag enden die bisherigen, vom europäischen Gesetzgeber gewährten Ãœbergangsfristen für Verbraucher, die parallel zum SEPA-Zahlverfahren auch noch die alten, nationalen Möglichkeiten für die Ãœberweisungen und Lastschriften anwenden konnten. Innerhalb des gesamten Europäischen Wirtschaftsraums wird die internationale Kontonummer (IBAN) somit zur Pflicht. Die internationale Bankleitzahl (BIC) ist nur noch bei grenzüberschreitenden Ãœberweisungen in Länder außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums – beispielsweise in die Türkei – anzugeben.
Eingereichte Überweisungen mit Kontonummer und Bankleitzahl dürfen ab dem 1. Februar 2016 nicht mehr ausgeführt werden. Entsprechende Belege werden unbearbeitet an den Auftraggeber zurückgesandt. Alle Net-Banking-Kunden der Sparda-Bank München eG sind aufgerufen, die gespeicherten Empfängerdaten auf ihre SEPA-Fähigkeit zu überprüfen und diese gegebenenfalls bis zum 29. Januar 2016 anzupassen. Alle nicht auf SEPA umgestellten Empfängerdaten müssen aus rechtlichen Gründen zum 1. Februar gelöscht werden.
Die IBAN setzt sich in Deutschland aus insgesamt 22 Zeichen zusammen: Sie beginnt mit dem Ländercode (für Deutschland DE) und einer zweistelligen Prüfziffer, die dazu dient, Zahlendreher zu erkennen und Fehlüberweisungen zu vermeiden. Darauf folgen die ehemalige nationale Bankleitzahl sowie die Kontonummer. Die IBAN finden Verbraucher beispielsweise auf ihrer BankCard oder auf den Kontoauszügen.
Weitere Informationen zur SEPA-Umstellung finden die Kunden der Sparda-Bank München auf der Website unter www.sparda-m.de (http://www.sparda-m.de).