Ab 01.07.17 wird LBR bei der DRV Pflicht

Ab 1. Juli 2017 müssen alle beruflichen Bildungseinrichtungen, die Maßnahmen für die DRV durchführen, ihre dokumentierten beruflichen Leistungen elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung übermitteln. Hierfür stellt die DRV online eine kostenlose Webmaske zur Verfügung, in die für jeden Rehabilitanden die entsprechenden Daten und Leistungen eingetragen werden müssen. Gerade größere Bildungseinrichtungen stellt das vor eine enorme zeitliche Hürde, da es nur möglich ist, alle Leistungen manuell und ohne Speicherfunktion einzugeben.

Mit dieser Problematik hat sich auch die ergovia GmbH intensiv auseinandergesetzt. Der Entwickler für hochflexible Softwaresysteme und Spezialist in der Bildungsdokumentation hat speziell für dieses neue Verfahren sein bundesweit erfolgreiches Datenbanksystem stepnova um eine Schnittstelle zur Deutschen Rentenversicherung erweitert. Diese ermöglicht eine schnelle und automatische LBR-Datenübermittlung von den beruflichen Bildungseinrichtungen zur DRV. Der Arbeitsaufwand für die beruflichen Bildungseinrichtungen wird dadurch deutlich minimiert und alle DRV-Standards werden eingehalten.

Zusätzlich zur LBR-Funktionalität von stepnova sind auch ICF- und eM@w-Maßnahmen möglich, was zu einem Wegfall der doppelten Dokumentation führt. ICF-Kataloge können individuell angepasst werden und ICF-basierte Screenings zeitsparend und einfach dokumentiert werden. Damit erfüllt die Software alle Erfordernisse der beruflichen Rehabilitation.