8. Praxistage Arbeitssicherheit 2015 ? 2 Tage für mehr Rechtssicherheit und Unfallfreiheit im Betrieb

Bonn, 1.12.2014 ? Im Jahr 2015 stehen wieder wichtige Neuerungen im Arbeitsschutz bevor. Neben der heiß diskutierten Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung sorgt auch die Neuregelung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Aufregung. Hierzu stellen sich derzeit viele Fragen, etwa zum Datenschutz bei Eignungs- und Vorsorgeuntersuchung.

Die jüngsten rechtlichen Entwicklungen und deren Folgen für die betriebliche Praxis erfahren Arbeitsschutz-Experten bei den 8. Praxistagen Arbeitssicherheit 2015 am 19. + 20. März in Köln.

Der Fachkongress richtet sich an Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsräte, Unternehmer und Führungskräfte sowie Arbeitsmediziner aus mittelständischen und großen Unternehmen der Industrie und öffentlichen Verwaltung.

Neben fachlichen Vorträgen steht vor allem der persönliche Austausch auf Augenhöhe mit namhaften Referenten und Kollegen im Vordergrund.
Weitere Informationen zu den Vortragsthemen und Referenten, zur Anmeldungen und zum Rahmenprogramm sind unter www.praxistage-arbeitssicherheit.de erhältlich.

Themen-Highlights und Best-Practices:
? Update Arbeitssicherheit 2015 ? Die aktuellsten Trends und Entwicklungen
Ekaterina Valyushkina, Inhaberin des Ingenieurbüros EVALYUTION
? Sucht am Arbeitsplatz ? So reduzieren Sie das Risiko und reagieren auch im Ernstfall richtig
Sören Brodersen, Arbeits- und Organisationspsychologe
? Arbeitssicherheit und Datenschutz ? ein (un-)lösbarer Widerspruch?
Matthias Klagge, Rechtsanwalt und ehemaliger Staatsanwalt
? Gefahrstoffrisiken sicher erkennen und vermeiden ? Situationen aus der betrieblichen Praxis
Dr. Rüdiger Herpich, Dipl.-Chemiker, Leiter HSEQ bei der Rhein Chemie Rheinau GmbH

Terminhinweis ? 8. Praxistage Arbeitssicherheit 2015:
19. + 20. März 2015
Ameron Hotel Regent, Köln

Vorab-Seminare im Tagungshotel:
„Psychische Belastungen im Betrieb erkennen, erfassen und reduzieren“, 18. März 2015
„Verantwortlichkeiten, Pflichtenübertragung und Aufsichtspflichten im Arbeitsschutz ? Wen trifft?s wann?“, 18. März 2015