Es haben sich zahlreiche Neuerungen ergeben, die die verkehrliche Infrastruktur Straßen-Wege-Plätze betreffen.
Beispielhaft sei an dieser Stelle auf die Möglichkeit zur Berücksichtigung eines Restwertes bei (abgeschriebenen) Straßen verwiesen. Laut 6. Handreichung NKF kann es sinnvoll sein, trotz Ende der wirtschaftlichen Nutzungszeit einen angemessenen Restwert für bereits abgeschriebene Straßen-Wege-Plätze festzulegen, sofern eine Weiternutzung erfolgt.
Aus Sicht der Ge-Komm GmbH ist es wichtig, solche Möglichkeiten der bilanziellen Gestaltung zu kennen, um davon ggfs. Gebrauch machen zu können. Insbesondere bei zukünftig geplanten Veräußerungen -bzw. Übertragungen von Straßen und Wegen auf Dritte- (z.B. Umsetzung Wirtschaftswegekonzept) kann der Punkt relevant werden. Ebenso wird er helfen können, bilanzielle Substanzverluste der verkehrlichen Infrastruktur zu minimieren.
Zu diesen uns zu allen weiteren Änderungen und Neuerungen der 6. Handreichung NKF berät die Ge-Komm GmbH. Die Gesellschaft verfügt über das nötige know-how und unterstützt Städte, Gemeinden und Kreisverwaltungen sicher und effizient – auch bei der NKF-Folgeinventur und deren Analyse, sowie bei der Erstellung von hauseigenen Aktivierungsrichtlinien (Abgrenzung investiv/konsumtiv).
Ihr Ansprechpartner:
Bernd Mende
Geschäftsführender Gesellschafter der Ge-Komm GmbH – Gesellschaft für kommunale Infrastruktur, Melle