5. Tranche der Arzneimittelrabattverträge komplett / Vergabekammer des Bundes bestätigt AOK-Ausschreibungsverfahren

Die 5. Tranche der
AOK-Arzneimittelrabattverträge kann in vollem Umfang zum 1. Oktober
in Kraft treten. Die 1. Vergabekammer des Bundes hat das von einem
Pharmaunternehmen angegriffene bundesweite Ausschreibungsverfahren
des AOK-Systems für den Wirkstoff Betamethason in allen Punkten
rechtskräftig bestätigt. Die AOK hat daraufhin am Freitag (6. August)
die Zuschläge erteilt. Sie gehen für alle fünf regionalen Gebietslose
an die mittelständische GALENpharma GmbH. Für weitere elf Wirkstoffe
hatte die AOK bereits am 29. Juni 2010 die Zuschläge erteilt. Dank
Arzneimittelrabattverträgen wird die AOK-Gemeinschaft allein im
laufenden Jahr 520 Millionen Euro einsparen. Einschließlich
bisheriger Verträge beläuft sich das Einsparvolumen zugunsten der
Versicherten inzwischen auf rund eine Milliarde Euro.

„Die Entscheidung der Vergabekammer belegt einmal mehr, dass sich
das Ausschreibungsverfahren der AOK bewährt hat und für alle
Beteiligten Rechtssicherheit und Planbarkeit innerhalb des strengen
Rahmens des Vergaberechts garantiert“, sagte der stellvertretende
Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer
des AOK-Systems für die Arzneimittelrabattverträge, Dr. Christopher
Hermann, am Freitag in Stuttgart. Zudem mache die erneute Vergabe an
einen Kleineren der Pharmabranche deutlich, dass gerade die
Rabattverträge der AOK mittelstands- und wettbewerbsfreundlich seien.

Hermann warnte nochmals vor den Folgen der geplanten Änderung der
rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arzneimittel-Rabattverträge:
„Wenn die Bundesregierung dem Drängen gerade der großen
Pharmaunternehmen nachgibt und zum 1. Januar 2011 die Zuständigkeit
von den Sozialgerichten auf die Zivilgerichte verlagert und allen
bisherigen Gerichtsentscheidungen die rechtliche Bindungswirkung
entzieht, beginnen die juristischen Auseinandersetzungen wieder von
vorn. Die Hersteller werden die Krankenkassen mit einer Klageflut
überziehen, um den Abschluss neuer Verträge nach Kräften zu
blockieren.“ Besonders kritisch sieht Hermann die angekündigte
zusätzliche Anwendung des gesamten Kartellrechts für gesetzliche
Krankenkassen. „Hier würden Körperschaften des öffentlichen Rechts
EU-rechtswidrig wie privatwirtschaftliche Unternehmen, die auf Profit
aus sein müssen, behandelt.“

2011 laufen Arzneimittelverträge der AOK über 63 der
meistverkauften Generika aus. Sie allein umfassen für die AOKs ein
Verordnungsvolumen von weit über zwei Milliarden Euro.

„Diese im Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes
programmierte Rechtsunsicherheit darf nicht zu einem
Milliardengeschenk an die Pharmaindustrie führen“, betonte der
AOK-Vorstand. Die Leidtragenden dieser Entwicklung würden vor allem
die Versicherten sein, die für diese Geschenke verstärkt zur Kasse
gebeten würden. Deshalb müssten die geplanten erneuten
Kartellrechtsinjektionen und die Änderungen des Rechtsweges wieder
aus dem Gesetzentwurf heraus. Die Bundesregierung unterlaufe sonst
ihre eigenen Pläne zur strukturellen Ausgabenbegrenzung und gefährde
die Arzneimittelrabattverträge als das bisher erfolgreichste
wettbewerbliche Instrument zur Steuerung der Arzneimittelausgaben.
„Auch das für die Aufsicht über viele Krankenkassen zuständige
Bundesversicherungsamt und das Bundessozialgericht haben sich
deutlich gegen diesen Irrweg ausgesprochen. Es gibt keinen sachlichen
Grund, ein rechtssicheres und bewährtes Verfahren zu kippen“, betonte
Hermann.

Anmerkung für die Redaktionen:

Eine Übersicht über die Wirkstoffe und Pharmaunternehmen, die die
Zuschläge für die 5. Vertragstranche erhalten haben, finden Sie unter
www.aok-presse.de

Ihr Ansprechpartner in der AOK-Pressestelle:
Udo Barske
Pressesprecher
Tel.: 030 34646-2309
E-Mail: udo.barske@bv.aok.de