
Das Frühjahr ist nicht nur die Zeit, in der die Natur aus ihrem Winterschlaf erwacht, sondern auch wenn der Betriebsrat gewählt wird. Alle vier Jahre zwischen dem 1. März und dem 31. Mai findet regulär die Betriebsratswahl statt. Soll allerdings erstmalig ein Betriebsrat gegründet werden, weil bisher keiner im Unternehmen existiert, ist die Betriebsratsgründung auch außerhalb dieser Wahlfristen möglich. Hier gibt es Tipps, damit es mit der Betriebsratsgründung problemlos klappt.
Betriebsratsgründung: Grundsätzliches abklären
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sieht vor, dass in jedem privaten Betrieb, der mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, ein Betriebsrat gewählt werden darf. Als wahlberechtigt gelten Beschäftigte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch Auszubildende, Aushilfen, geringfügig Beschäftigte, Teilzeitkräfte und Heimarbeiter zählen dazu. Leiharbeitnehmer können ihre Stimme bei der Wahl abgeben, sofern sie bereits länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt sind. Von der Wahl ausgeschlossen sind unter anderem leitende Angestellte und Gesellschafter (mehr dazu: § 5 Abs. 2 bis 4 BetrVG). Das passive Wahlrecht hat, wer mindestens sechs Monate dem Betrieb angehört. Wer kürzer im Betrieb ist, darf nicht in den Betriebsrat gewählt werden. Die Größe des Betriebsrats hängt von der Betriebsgröße ab (zwischen 5 und 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer = 1 Betriebsratsmitglied, 20 bis 50 Wahlberechtigte = 3 Betriebsratsmitglieder, 51 bis 100 Wahlberechtigte = 5 Betriebsratsmitglieder usw.).
5 Tipps zur Betriebsratsgründung
Wer einen Betriebsrat gründen will, muss sich auf ein längerfristiges Projekt einstellen. Mit folgenden Tipps gelingt es leichter.
Tipp #1: Genug Zeit einplanen. Eine Betriebsratsgründung ist ein super Ziel, allerdings dauert das Vorhaben einige Zeit. Wichtig: Eine Neugründung kann jederzeit stattfinden. Der reguläre Wahlturnus muss nicht beachtet werden. Erst die nachfolgende Wahl muss im regulären, deutschlandweit gültigen Rhythmus für Betriebsratswahlen stattfinden (01. März bis 31. Mai 2022, 2026, 2030, 2034 usw.).
Tipp #2: Verbündete suchen. Ob Paragrafengewirr oder andere Hindernisse, es ist hilfreich, wenn man Verbündete hat und anstehende Aufgaben auf mehrere Köpfe aufteilen kann.
Tipp #3: Stimmung im Unternehmen ausloten. So mancher Arbeitgeber stellt sich quer, wenn Mitarbeiter versuchen, einen Betriebsrat zu gründen. Wer die Belegschaft auf seiner Seite hat, wird es einfacher haben.
Tipp #4: Professionelle Unterstützung suchen. Die Betriebsratsgründung muss formellen Prozessen folgen, die für Neulinge kompliziert sind. Seminare zur Vorbereitung auf die Betriebsratswahl bringen das Prozedere auf einen guten Weg, sensibilisieren für mögliche Folgen und zeigen Lösung für potenzielle Probleme auf.
Tipp #5: Mit dem Kündigungsschutz vertraut machen (§ 15 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)). Initiatorinnen und Initiatoren der Betriebsratsgründung sowie gewählte Betriebsratsmitglieder sind relativ gut gegen arbeitgeberseitige Kündigungen geschützt. Diese Rechte sollten frühzeitig bekannt sein, falls es zu Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber kommt.
Fazit
Es gibt gute Argumente, die für die Gründung eines Betriebsrates sprechen. Wer die Neugründung eines Betriebsrates anpacken will, kann das Gremium jederzeit wählen (regulärer Wahlturnus gilt nicht) sollte sich allerdings möglichst professionelle Hilfe und Verbündete holen.