Erfurt, 30. November. Rund 4.000 Anleger sollen durch die Verantwortlichen der New Yorker Firma Business Capital Investors Corp. (BCI) um rund 100 Millionen Euro betrogen worden sein. Über 120 Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft haben mehrere Wohnungen und Büroräume in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachen und Hessen am Montag (28. November) durchsucht. Weitere Durchsuchungen fanden nach einer Mitteilung des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen in der Schweiz, Spanien, Litauen und in Kanada statt. Gegen drei deutsche Beschuldigte im Alter von 50, 64 und 66 Jahren wurden Haftbefehle vollstreckt.
Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, seit 2002 in betrügerischer Absicht Beteiligungen an der Business Capital Investors Corp. (USA) vertrieben zu haben. Es besteht der Verdacht, dass etwa 4.000 teils noch nicht identifizierte Anleger mit einem Gesamtanlagevolumen von etwa 100 Millionen Euro geschädigt worden sind, teilte das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen mit.
Die BCI-Anteile seien über Finanzberater in Deutschland vertrieben worden. Anlegern waren Renditen von 15,5 Prozent versprochen worden. Die Ermittler, so die Staatsanwaltschaft, gehen davon aus, dass es sich bei der BCI um ein Schneeballsystem handelt und vermeintliche Erträge aus neu angeworbenen Einlagen bezahlt wurden. „Wir haben bis jetzt keine renditeträchtige Geschäftstätigkeit dieses Unternehmens feststellen können“, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Möllmann gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Das Landeskriminalamt NRW hat für mögliche Geschädigte eine Hotline unter 0211-939-1564 eingerichtet. Anleger, die eine Beteiligung an der Business Capital Investors Corp. (USA) erworben und bisher nicht von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angeschrieben wurden, werden dringend gebeten, sich an die Hotline zu wenden. Bisher nicht bekannte Geschädigte haben so die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten und den Kontakt mit der zuständigen Ermittlungskommission aufzunehmen.
Die Stiftung Warentest hatte schon 2005 vor BCI gewarnt und das Unternehmen auf seiner Warnliste geführt. Damals hatte die Finanzaufsicht BaFin einem Finanzberater untersagt, BCI-Beteiligungen zu verkaufen. Einem Aachener Rechtsanwalt wurde verboten, Anlegergeld für die BCI als Treuhänder anzunehmen.
Geschädigte Anleger können sich an den DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. wenden
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Anleger eine Arbeitsgemeinschaft „BCI“ gegründet. Geschädigte Anleger können sich dieser DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.
Weitere Informationen unter:
http://www.all4press.de