3D-Druck – und wie sieht–s mit den Rechten aus? (FOTO)

3D-Druck – und wie sieht–s mit den Rechten aus? (FOTO)
 

DWF-Expertenveranstaltung behandelte neue Technologie und ihre
Folgen

Ersatzteile für Flugzeugturbinen, strapazierfähige Hüftgelenke,
sogar personalisierte Elemente in Neuwagen – 3D-Drucker haben für
eine Revolution in der Industrie gesorgt. Doch dabei fand ein Aspekt
meist nur wenig Beachtung: die vielen rechtlichen Fragen, die der
Einsatz dieser Technologie aufwirft. Grund genug für die renommierte
Wirtschaftskanzlei DWF, eine ganztägige Veranstaltung dem Thema
„3D-Druck und Recht“ zu widmen. Neben Fachanwälten aus den eigenen
Reihen kamen dabei zahlreiche Experten aus Wissenschaft und
Wirtschaft zu Wort.

Der Einladung ins Kölner Steigenberger Hotel waren am 12. Februar
rund 120 Wirtschaftsvertreter gefolgt. Das zeige, erklärte Klaus
Brisch, Partner und Global Head of Technology bei DWF, wie groß der
Bedarf an solider Information sei. Unterstützung fand er bei
Professor Gerd Witt von der Universität Duisburg-Essen. Ihm zufolge
nutzen bereits 37 Prozent der deutschen Unternehmen diese
Technologie, 12 Prozent planen deren Einsatz. Witt: „Eine
Vervierfachung des Umsatzes innerhalb von vier Jahren.“

Max Rehberger, beim TÜV Süd Experte für Additive Manufacturing,
warf die Frage nach dem Schutz des geistigen Eigentums auf.
Nachdrücklich sprach er sich auch für Standards als Fundament einer
Zertifizierung aus. Bislang gebe es auf dem Gebiet des 3D-Drucks
gerade einmal zwei Standards – „das kann nur ein erster Schritt
sein“.

Auf den ungeheuren Stellenwert, den der 3D-Druck bereits in der
Medizintechnik genießt, wies Dr. Maximilian Munsch, Managing Partner
der Hamburger Beratungsfirma Ampower hin. Der Umsatz werde sogar noch
weiter zunehmen. Eine qualifizierte Fertigung sicherzustellen, sei
für ein Unternehmen jedoch auch ein „erhebliches Investment“. Sie
erfordere ein „unbedingtes Commitment der gesamten Firma“.

Manche Illusion raubte Carl Fruth, Vorstand der FIT AG, die sich
auf Lösungen im Bereich additiver Fertigung spezialisiert hat: „Wer
glaubt, man kaufe sich eine Maschine, die alles macht – vergessen
Sie–s!“ Und auch von Massenfertigung sei man noch weit entfernt. Dazu
benötige man viel Erfahrung und viel Kapital. Ein besonderes
Hindernis außerdem: „Die Rechtslage auf dem Gebiet des geistigen
Eigentums wird immer komplizierter.“

Das bestätigte auch Marco Müller-ter Jung, Partner und Fachanwalt
für Informationstechnologierecht bei DWF. Es sei ein Irrtum zu
glauben, eine Lizenzvereinbarung reiche in der additiven Fertigung
aus. Ausdrücklich wies er auf die geistigen und gewerblichen
Schutzrechte hin. Eine Frage sei auch, wo in bestehende Rechte
eingegriffen werde und wo neue Rechte geschaffen werden. Sein Fazit:
„Eine Standardlösung gibt es nicht.“

Staunen rief Johannes Casper hervor. Der Experte für Additive
Manufacturing der MTU Aero Engines AG stellte Beispiele aus seinem
Unternehmen vor, bei denen eine Fertigung mit dem 3D-Drucker zu einer
Gewichtsreduktion um 50 Prozent und einer Senkung der Kosten um 80
Prozent geführt hat.

Dass 3D-Druck heutzutage bereits bei BMW eingesetzt wird, um Autos
mit Teilen auszustatten, die individuell für den einzelnen Käufer
produziert werden, führte Dr. Dominik Rietzel aus. „Personalisierung
ist für uns ein neues Geschäftsfeld“, erklärte der Head of Additive
Manufacturing Non-Metal. Sein Ratschlag an die Zuhörer: „Beim
3D-Druck mit kleinen Mengen beginnen, auch das lohnt sich.“

Klaus Brisch, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, wies
auf die Notwendigkeit hin, Standards und Normen zur Anwendung zu
bringen und sie in die entsprechenden Verträge einfließen zu lassen.
Jeder einzelne Standard in der Prozesskette müsse intensiv betrachtet
werden. Dementsprechend erforderten auch Produkthaftungsgesetz und
Deliktsrecht auf anwaltlicher Seite eine tiefe Branchenkenntnis. Der
Rat des Experten: eine „intensive Kommunikation zwischen Technik und
Recht“.

Da der sichere Datenaustausch beim 3D-Druck eine elementare Rolle
spielt, widmete sich ein Panel der Veranstaltung auch dem Thema
Blockchain. So berichtete Prof. Volker Skwarek von der Hochschule für
Angewandte Wissenschaften Hamburg von seinen positiven Erfahrungen
beim Thema Bauteileabsicherung. Dr. Martin Holland aus der
Geschäftsleitung der Prostep AG schilderte die Blockchain-Vorteile
beim Schutz vor Plagiaten. Und DWF-Anwalt Daniel Groß machte
deutlich, warum rechtlicher Rat vor dem Start eines
Blockchain-Produkts unerlässlich sei. Abschließend ging Dr. Wolfgang
Richter, DWF Executive Partner Berlin, auf „Crowdfunding,
Tokenisation und ICOs als Finanzierungsmodell für additive Fertigung“
ein.

Einig waren sich schließlich alle Teilnehmer des fünften Forums in
einem Punkt: Für Juristen und Unternehmen kommt es darauf an, Technik
zu verstehen und rechtliche Implikationen daraus abzuleiten.

Pressekontakt:
DWF Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Marcel Rodriguez
Business Development Manager Germany
T +49 221 534098-0
marcel.rodriguez@dwf.law

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