35. Deutscher Hausärztetag: Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg betont Sonderrolle im Honorarstreit / Abschaffung des Finanzierungsvorbehalts für Hausarztverträge gefordert

Der Vorstandsvorsitzende der AOK
Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, hat im Rahmen der
Eröffnung des 35. Deutschen Hausärztetags in Berlin die positive
Sonderrolle der AOK Baden-Württemberg im Honorarstreit zwischen
Ärzten und Krankenkassen hervorgehoben: „Wir beteiligen uns
ausdrücklich nicht an dem Hickhack um die Ärztehonorare im
kollektivvertraglichen System und distanzieren uns von dem von
Misstrauen geprägten Verhältnis zwischen der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Kassen auf Bundesebene.“
Hermann wies auf die gut funktionierenden Selektivverträge und die
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den ärztlichen Vertragspartnern –
Hausärzteverband/Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG) und
MEDIVERBUND – in Baden-Württemberg hin. Gleichzeitig forderte er eine
Abschaffung des sogenannten Finanzierungsvorbehalts für
Hausarztverträge.

Hermann sprach im Rahmen der Eröffnung des 35. Deutschen
Hausärztetags in Berlin vor mehreren Hundert geladenen Gästen. Neben
Vertretern der Ärzteschaft waren auch zahlreiche Persönlichkeiten aus
der Politik und dem Gesundheitswesen anwesend. Die Einladung an den
Kassenchef, auf dem Deutschen Hausärztetag zu sprechen, zeigt die
Wertschätzung, die die AOK Baden-Württemberg auf Arztseite genießt.
In seinem Vortrag machte Hermann deutlich, dass die Selektivverträge
(Haus- und Facharztverträge) die bessere Alternative zum
kollektivvertraglichen System seien: „Mit unserem Hausarztvertrag
haben wir uns gemeinsam mit unseren ärztlichen Vertragspartnern vor
über vier Jahren bewusst für diesen alternativen Weg entschieden. Und
alle Erfahrungen bestätigen uns seither, dass dieser Weg der richtige
ist.“

In diesem Zusammenhang verwies er auf aktuelle wissenschaftliche
Untersuchungen, die unter anderem die große Zufriedenheit der am
Hausarztvertrag der AOK Baden-Württemberg teilnehmenden Ärzte und
Versicherten bestätigen. Auch Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr
hatte sich zu Beginn des Jahres sehr positiv über den
AOK-Hausarztvertrag geäußert und dessen Vorbildfunktion betont.

„Die Ärzte, die an unseren Verträgen teilnehmen, erhalten
Honorare, die im Durchschnitt gut 20 Prozent über den
Einheitshonoraren liegen“, sagte Hermann. Der Hausarztvertrag und die
Facharztverträge brächten aber nicht nur den Vorteil einer
attraktiveren und planbareren Vergütung für die Ärzte, sondern auch
einer Verbesserung der Versorgungsqualität und einer Stärkung der
ambulanten Versorgung im Allgemeinen. „Wir werden auch weiterhin
eigene Wege gehen und unser Netz an Selektivverträgen weiter
ausbauen“, so Hermann.

Hermann forderte schließlich die Abschaffung des sogenannten
Finanzierungsvorbehalts von Hausarztverträgen (§73b Absatz 5a SGB V).
Demnach müssen solche Verträge von Beginn an mindestens kostenneutral
finanziert werden. Laut Hermann verhindere diese gesetzliche Regelung
die Etablierung innovativer Versorgungskonzepte, da dabei
insbesondere zu Beginn hohe Investitionskosten anfielen.

Pressekontakt:
Pressestelle der AOK Baden-Württemberg
Dr. med. Jan Benjamin Roll
Tel.: 0711 2593-7841
E-Mail an: Dr.Benjamin.Roll@bw.aok.de

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