
Hamburg, 27.09.2023. Die Einführung der Pflegeversicherung am 1. Januar 1995 sollte eigentlich der finanziellen Absicherung von Menschen dienen, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit, Unterstützung im Alltag benötigen.
Bedauerlicherweise stellte sich sehr schnell heraus, dass die Gutachterdienste der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen, allzu häufig die Begutachtungsrichtlinien im Sinne der Pflegekassen auslegen. Das Ergebnis kennen wir: Die Pflegestufen (seit 2017: Pflegegrade) wurden gar nicht oder zu niedrig eingestuft.
Die ehrenamtliche Tätigkeit der heutigen unabhängigen Sachverständigen des BWPN war unter dem Namen Vital & Aktiv Pflegeberatung, die es heute noch gibt, geboren.
Bis heute keine Fördermittel, keine Aufträge der Kassenverbände, keine Mitgliedsbeiträge und keine finanziellen Hilfen aus Steuermitteln zur Finanzierung der Unabhängigkeit. Auf der anderen Seite stehen monatlich durchschnittlich 45.000 informierte, beratene und unterstützte Familien, 98 % zufriedene Menschen und mehr als insgesamt 46.000 erfolgreiche Verfahren.
Die unabhängigen Sachverständigen sind in einem so hohen Maße und deutlich über dem Wert jeglicher Statistik erfolgreich, weil sie jeden einzelnen Fall individuell, mit hohem zeitlichem Einsatz und mit ausschließlich pflegefachlichen Sachverstand bewerten, bearbeiten und nachfolgend die erfolgreichen Gegengutachten ausarbeiten.
Eine Rechtsberatung ist in diesem Zusammenhang zwar nicht zweckdienlich, da es immer gegen die Gutachten und weniger gegen die Bescheide geht, wird aber auch in keinem der Fälle angeboten.