Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als seither
unveränderte Basis für die Honorarfindung im privatzahnärztlichen
Bereich wurde am 22. Oktober 1987 erstmals offiziell veröffentlicht
und trat zum 1. Januar 1988 in Kraft. Die deutschen Zahnärzte
erwarten dringlich faire Verhandlungen mit der Bundesregierung über
die überfällige Novellierung der GOZ. Seit dem Frühjahr führt die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mit dem Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) Gespräche zu der seit Jahren notwendigen GOZ-Novellierung.
„Als Vertreter der deutschen Zahnärzteschaft auf Bundesebene
wollen wir gemeinsam mit der Politik eine Lösung finden, in der
Behandlungsqualität, freier Wettbewerb und Patientenrechte mit einer
kostenbewussten und effizienten zahnmedizinischen Versorgung in
Ãœbereinstimmung gebracht werden können“, so der Präsident der
Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel.
Daher fordert die BZÄK die Bundesregierung zu einem klaren
Bekenntnis gegen die Öffnungsklausel in der GOZ auf. „Die
Bundesregierung hat es sich – untermauert durch den Koalitionsvertrag
– zur Aufgabe gemacht, die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) an den
aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen und dabei
Kostenentwicklungen zu berücksichtigen. Dieses Vorhaben würde durch
die Verankerung der sog. Öffnungsklausel konterkariert, weil alle
damit beabsichtigten Entwicklungen außer Kraft gesetzt würden“, so
der BZÄK-Präsident weiter.
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