2030 – Ruhestand oder Unruhezustand?

In den Broschüren der gesetzlichen Rentenversicherung wird bereits auf den ersten Seiten auf die zusätzliche Vorsorge hingewiesen: „Um Ihren Lebensstandard im Alter zu sichern, sollten Sie als Beitragszahler verstärkt Steuern, die Sie durch die wachsende Freistellung Ihrer Vorsorgebeiträge während der Erwerbsphase sparen können, zum Aufbau einer ergänzenden Altersvorsorge einsetzen.“ In der separaten Broschüre „Betriebliche Altersvorsorge“ der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Gestaltungsmöglichkeiten einer zusätzlichen Altersvorsorge in Form einer betrieblichen Altersversorgung dargestellt. Sie weisen gezielt auf das Plus vom Arbeitgeber und auf die staatlichen Förderungen hin.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) habe sich laut der Presse bei ihrem Gesetzentwurf für die Rente mit 63 stark verrechnet. Es seien bis zum Jahr 2030 enorme Mehrkosten zu erwarten. Die Rente mit 63 haben mehr in Anspruch genommen als erwartet. Mit den nun mangelnden Fachkräften entstehen entsprechende Einnahmeausfälle. Das klingt viel eher nach einem Unruhezustand statt einem Ruhestand!

Für den stellvertretenden Vorsitzenden des DUK Versorgungswerkes e.V., Ulrich J. Pfaffelhuber, war die betriebliche Altersvorsorge bereits vor 20 Jahren die schlauste und sicherste Lösung. Die Anzahl der Mitarbeiter, die über den DUK Versorgungswerk e.V. Teile Ihres Bruttogehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen, nimmt seit dem tagtäglich zu. Der Dachverband der Unterstützungskassen für deutsche Krankenhäuser e.V. präsentiert sich und seine Zahlen in ihrer Transparenz auf dem Deutschen Pflegetag vom 10. März 2016 bis zum 12. März 2016 in Berlin.