2015 erneut weniger tödliche Arbeitsunfälle – gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht vorläufige Kennzahlen für das vergangene Jahr

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im
Jahr 2015 nochmals um ein halbes Prozent zurückgegangen. Das geht aus
den vorläufigen Zahlen zum Unfallgeschehen hervor, die der
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), heute in Berlin
veröffentlicht hat. Demnach ereigneten sich 2015 in der gewerblichen
Wirtschaft und im öffentlichen Sektor 865.500 meldepflichtigen
Arbeitsunfälle, der Vorjahreswert lag bei 869.817 Arbeitsunfällen.
Auf dem Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause kam es zu 178.009
Unfällen, das sind 2,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Bemerkenswert ist
der Rückgang der tödlichen Arbeitsunfälle: Ihre Zahl sank um 45 auf
438. Sollte diese Zahl auch durch die endgültigen Kennzahlen
bestätigt werden, wäre dies die geringste Anzahl von tödlichen
Arbeitsunfällen, die den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
jemals in einem Jahr gemeldet wurden. 348 Versicherte kamen bei einem
Wegeunfall ums Leben, 26 mehr als 2014.

Bei den Anzeigen auf Verdacht auf eine Berufskrankheit zeichnet
sich für 2015 dagegen eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr ab. Über
77.000 Mal machten Ärzte, Krankenkassen, Versicherte oder deren
Arbeitgeber im vergangenen Jahr 2015 eine Meldung an die
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen – ein Anstieg um 7,6 Prozent
gegenüber 2014.

Dazu erklärt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): „Diese Zunahme mag
im ersten Moment erstaunen, erklärt sich aber im Wesentlichen
dadurch, dass 2015 vier neue Berufskrankheiten in die
Berufskrankheitenliste aufgenommen wurden: der so genannte –weiße
Hautkrebs–, das Carpaltunnel-Syndrom, das Hypothenar-Hammer-Syndrom
sowie Kehlkopfkrebs durch Exposition gegenüber Schwefelsäuredämpfen.“
Da Hautkrebs und Carpaltunnel-Syndrom sehr häufig aufträten – sie
gelten auch als Volkskrankheiten -, seien Verdachtsanzeigen in dieser
Größenordnung zu erwarten gewesen. Den Rückgang der Unfallzahlen
begrüßte der DGUV-Hauptgeschäftsführer ausdrücklich, betonte aber,
dass noch eine Menge zu tun bleibe: „Unser Ziel bleibt die Vision
Zero: Niemand darf bei der Arbeit das Leben verlieren.“

Rückläufig ist die Zahl der meldepflichtigen Schulunfälle, sie
sank um 4,3 Prozent auf 1.228.740. Die Schulwegunfälle gingen um 2
Prozent zurück auf 107.754. Angestiegen sind hingegen die Unfälle mit
tödlichem Ausgang. Insgesamt 60 Schülerinnen und Schüler kamen bei
Schul- und Schulwegeunfällen ums Leben. Das sind 18 mehr als im
Vorjahr. Unter anderem starben 16 Versicherte beim Absturz einer
Maschine der Germanwings im vergangenen Frühjahr.

Hintergrund: Meldepflicht von Unfällen

In der allgemeinen Unfallversicherung sind Arbeits- und
Wegeunfälle meldepflichtig, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von
mehr als drei Tagen oder zum Tode führen. In der
Schüler-Unfallversicherung besteht Meldepflicht, wenn ein Schul- oder
Schulwegunfall eine ärztliche Behandlung notwendig macht oder zum Tod
führt.

Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
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