Bei Anwendung des Widerrufsrechts wird ein bereits geschlossener Vertrag in ein so genanntes Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt, das bedeutet, dass bereits empfangenen Leistungen zurück gegeben werden müssen.
Was hat sich geändert?
Wenn es zwischen den beiden Parteien Käufer und Verkäufer nicht anders vereinbart wurde, besteht nach wie vor bei einigen Branchen bzw. Artikeln kein Widerrufsrecht. Die meisten dieser expliziten Artikel sind gleich geblieben, es gibt jedoch einige wichtige Änderungen gerade bezüglich Gesundheit und Hygieneartikel sowie Zeitschriften oder digitale Inhalte: So werden Hygieneartikel, die aus hygienischen oder gesundheitlichen Gründen nicht zur Rückgabe geeignet sind oder deren Siegel nach Lieferung zerstört oder entfernt wurde, vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Weiterhin fallen Zeitungen und Zeitschriftenabos nun unter das Widerrufsrecht. Verträge über Zeitschriftenabos können also widerrufen werden, wenn sie nach dem 13.6.2014 abgeschlossen wurden. Die Widerrufsfrist beginnt mit der Lieferung der ersten Ausgabe. Anders als vorher werden nun auch digitale Inhalte vom Widerrufsrecht erfasst.
Das gesetzliche Rückgaberecht entfällt
Durch das neue Widerrufsrecht entfällt das Rückgaberecht. Wenn der Versandhändler bereits ein Rückgaberecht gewährt, so muss dieses ab dem 13. Juni 2014 durch das Widerrufsrecht ersetzt werden.
Änderungen hinsichtlich des Fristbeginns
Bisher galt der Zeitpunkt der Übermittlung der Widerrufsbelehrung als Anfangszeitpunkt für die Widerrufsfrist. Ab dem 13.6.2014 beginnt die Widerrufsfrist bei Bestellungen mit getrennten Wareneingängen erst, wenn der Verbraucher den letzten Artikel erhalten hat. Laut Gesetz gilt diese einheitliche Frist zwar nicht, wenn zwischen den beiden Bestellungen kein erkennbarer Zusammenhang vorliegt, eine genaue Definition des fehlenden Zusammenhangs ist jedoch nicht gegeben.
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