100 %iger Zuschuß auf Beratungshonorar bis 4.000 in der „Corona-Krise“

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden.

Die Themenfelder hierbei sind vielfältig und gehen z.B. über
– Erstellung eines Liquiditätsstatus und Liquiditätsplanung
– kurzfristige Liquiditätssicherung
– Fragestellungen zur Unternehmensfinanzierung
– allgemeine betriebswirtschaftliche Fragestellungen
– Anpassung der Geschäftsfelder
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Gefördert werden Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler. Ein Eigenanteil ist nicht zu leisten, lediglich die Umsatzsteuer muss vom Unternehmen direkt getragen werden. Der Zuschuß wird direkt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an das Beratungsunternehmen ausbezahlt.

Herr Käser-Ströbel, KÄSER-STRÖBEL Consulting ist beim BAFA als Berater für dieses Programm zugelassen. Wie in der Vergangenheit auch, freut er sich, Sie auch in dieser Zeit aktiv zu unterstützen. Das Kern Know-How der KÄSER-STRÖBEL Consulting liegt in der Unternehmensfinanzierung und den betriebswirtschaftlichen Feldern der Unternehmensführung.